Reimpell und Fischer
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Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht ist eine Rechtsmaterie, die als Teil des Bürgerlichen Rechtes die Beziehungen zwischen privaten und Versicherungsunternehmen regelt. Das Versicherungsrecht versteht sich als Regulierung der Beziehungen der Risikogemeinschaften zu Absicherung von Schäden. Im Wesentlichen geht es um Streitigkeiten auf dem Gebiet des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Teilbereiche des Versicherungsrechtes sind

  • das Recht der Schadensversicherung (Gebäudeversicherung, Transportversicherung, Haftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung)
  • das Recht der Kfz-Versicherungen
  • das Recht der Lebens- und Krankenversicherung sowie
  • das Recht der Unfallversicherung.

Versicherungsrechtliche Mandate betreut Rechtsanwalt Jörn Wohlgehagen. Er ist Fachanwalt für Versicherungsrecht.

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