Reimpell und Fischer
Reimpell und Fischer

pfeil

Familienrecht

Dieses Rechtsgebiet umfasst alle rechtlichen Fragen um die Begründung und Beendigung der Ehe und der Lebenspartnerschaft. Wir helfen dabei, vermögensrechtliche Auseinandersetzungen aus nicht ehelichen Lebensgemeinschaften vorzunehmen wie auch Ansprüche aus Verlöbnissen durchzusetzen und wir helfen ferner bei der Gestaltung von Eheverträgen und Trennungsvereinbaren, wobei Herr Notar Horst Fischer die notarielle Tätigkeit vom ersten Vertragsentwurf bis zum Abschluss für die Mandanten durch Beurkundung vornimmt.

Vordringlich geht es in diesem Rechtsgebiet um Probleme der Ehescheidung, der Berechnung von Unterhaltsansprüchen minderjähriger und volljähriger Kinder, der Berechnung von Trennungs- und Geschiedenen-Unterhalt der Ehe- und Lebenspartner, des Umgangs- und Besuchsrechts im Hinblick auf gemeinsame minderjährige Kinder, der Ansprüche aus dem Güterrecht, insbesondere Zugewinnausgleichsansprüche, den Rechtsverhältnissen an der Ehewohnung und am Hausrat sowie den Problemen im Zusammenhang mit dem Versorgungsausgleich.

Zunehmend wichtig werden zwischenzeitlich auch Fragen und Probleme des sog. Elternunterhalts.

Das Rechtsgebiet des Familienrechts betreut Rechtsanwalt Olaf Brinkmann.

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